Als Appersdorf zwischen 860 und 869 zum ersten Mal in einer Urkunde erwähnt wurde, war es ganz in geistlicher Hand. Zum einen hatte der Dom zu Freising Besitzungen in unserem Dorf, zum anderen das ziemlich entfernte Tegernsee. So nimmt es nicht wunder, daß sich diese geistliche Abhängigkeit von Alters her im Namen Appersdorf niederschlug, der soviel wie „Abtsdorf" oder „Dorf des Abtes" bedeutet.
Die Freisinger Güter wurden unter Anno, der von 855 bis 875 Bischof von Freising war, einem gewissen Cuoto und seiner Frau Scafhilt zu Lehen gegeben. Es ist als sicher anzunehmen, daß es sich dabei um die späteren Höfe Prandtmair und Sailmair handelte, deren Grundherrschaft bis ins 19. Jahrhundert hinein der Freisinger Dom war.
Die Tegernseer Mönche konnten sich dahingegen nicht lange ihres Besitztums in Appersdorf erfreuen. Schon zu Anfang des 10. Jahrhunderts hat es ihnen Herzog Arnulf neben vielen anderen Gütern einfach weggenommen und seinen Gefolgsleuten zu Lehen gegeben. Die erbosten Mönche gaben ihm daraufhin den Beinamen „der Böse" und dichteten ihm später auch ein ganz schlimmes Ende an. Er sei, so hieß es, bei einem Festmahl am herzoglichen Hof in Regensburg vor den Augen der Anwesenden vom Teufel erwürgt worden. Er wurde im Kloster St. Emmeran beigesetzt. Doch die höllischen Geister forderten laut auch seinen Leib zu seiner Seele, in deren Besitz sie schon waren. Als man ihn aus der geweihten Erde wieder herausholte und hinaustrug, erfaßten sie ihn, trugen ihn durch die Lüfte und stürzten ihn schließlich in einen See bei Scheyern.
Tegernsee behielt von den säkularisierten Gütern den Zehent. Dadurch sind wir heute in der Lage, den damaligen Besitz mit dem im 18. Jahrhundert aufgelösten Sedelhof und dem Neumair zu identifizieren. Da die Felder der beiden Höfe beieinander lagen und der Name „Neumair" auf eine spätere Entstehung hindeutet, ist anzunehmen, daß die beiden Höfe durch Teilung aus einem einzigen Hof entstanden sind.
Eine vollständige Auflistung aller Anwesen von „Oberappelstarff" und „Nyderappelstarff" finden wir erstmals im Steuerbuch des niederbayerischen Landgerichts Moosburg von 1465. Von den 22 Höfen, Huben und Sölden von Oberappersdorf, die dort aufgeführt sind, gehörten 18 mit der niederen Gerichtsbarkeit zur Hofmark Appersdorf. Die übrigen vier, nämlich der Prandtmair, Limmer, Sailmair und die Sölde des Jörg Weber waren ebenso wie die fünf Unterappersdorfer Anwesen immer„landgerichtisch".
Die Zuständigkeit verschiedener Gerichte für die Bewohner eines einzigen kleinen Dorfes mag verwundern. Doch die Komplexität bei den Grundherrschaften war noch verwirrender. Grundherr der meisten hofmarkischen Güter war Hans Perger, der damalige Hofmarksherr. Daneben besaßen der Pfarrer von Schweinersdorf, das Geschlecht der Gerlhauser, die Ortskirche, der Dom zu Freising und der Herzog hier Güter. In Unterappersdorf waren der Prillmair, Mair, Grickinger und Huber den Chorherren des St. Kastulus‑Stifts in Moosburg grundbar, Handel während der Schwaiger „hinter dem von Weihenstephan" saß.
Die Entstehung der „offenen" Hofmark Appersdorf liegt im Dunkeln. Ihre Herren, die im Laufe der Jahrhunderte durch Erbschaft, Heirat und Verkauf häufig wechselten, bis schließlich 1848 die Patrimonialgerichte aufgelöst wurden, können wir jedoch seit dem 14. Jahrhundert recht genau verfolgen. Von den Hausnern, die damals in Appersdorf saßen, ging die Hofmark um 1390 in den Besitz von Konrad Perger über, als dieser die Agnes Hausnerin heiratete. Als Konrad starb, wurde er in der Kirche von Appersdorf begraben und ein Epitaph aus rötlichem Stein über seinem Grab angebracht. Um das Pergersche Wappen herum stand zu lesen: „Hie ligt Conrat Perger, der gestarben ist an sant Garbi(ni)ansdag. dem god genad. anno d(omi)ni MCCCCXL“.
Der Stein ist beim Abbruch der alten Kirche 1962 zerbrochen, und man hat es leider bis heute nicht versucht, dieses einzige am Ort verbliebene Dokument der ium an alten Appersdorfer Geschichte wieder zusammenzusetzen und ihm einen würdigen Platz zu geben.
Konrads Erbe in Appersdorf war Hans, einer seiner drei Söhne. Als dieser um 1466 starb, erhielt die Hofmark Hans Hausner, der um 1459 Katharina, Hansens Perger Tochter geehelicht hatte. Seine Nachfahren waren es wohl, die hier einen „hölzernen Herrensitz" oder, wie es gelegentlich auch hieß, ein Schloß" errichtet haben. Die Hausner sind „ihres unordentlichen, üblen Hausens halber" bald verarmt und mußten schließlich um das Jahr 1570 die Hofmark an Florentin Abtakker, Regimentsrat in Landshut, verkaufen. Einer der Hausner Söhne wollte die Hofmark zwar noch kaufen, als ihm ein Wirt seine Tochter und 3000 Gulden versprach, aber daraus wurde nichts mehr. Der adelige Sitz wurde in der Folgezeit als Sölde für den jeweiligen „Amtmann" verwendet und bekam bald den heute noch üblichen Namen „Lakai".
Florentin Abtacker verkaufte die Hofmark um 1574 an Jakob Freiherr von Thum zu Neubeuern und Au. Als dessen Enkel 1616 ohne Nachkommen starb, erwarb Heinrich von Flitzing die Hofmarken Appersdorf und Attenkirchen und vererbte sie bereits 1618 an seinen Sohn Adam. Weil aber Adams vier Söhne allesamt vor ihrem Vater gestorben waren, ging das vom letzten Flitzinger zusammengeraffte Vermögen durch die Heirat seiner Tochter Maria 1634 an die Grafen von Lodron‑Laterano, die wie schon die Flitzinger ihr Schloß in Haag hatten. Die Hofmark Appersdorf blieb bei Haag und den Lodron bis 1812. Um 1833 schließlich verkaufte der Graf la Rosee das Patrimonialgericht, wie es dann hieß, an den König.
Aus den Jahren 1602 bis 1604 haben wir die ersten Aufzeichnungen über damals strafbare Handlungen, die vor dem Hofmarksgericht der damals Auer verhandelt und mit Geldstrafen geahndet wurden: Stephan Hofbauer und Hans Gäcker von Appersdorf sind nicht, wie es von Alters her ihre Pflicht gewesen wäre, mit zwei Rössern auf einen Wochenmarkt gegangen und sind daher gestraft worden. Melchior Schütz mußte über einen Gulden bezahlen, weil er einem im Wirtshaus Attenkirchen „mit ainer Kanndtn ain Loch in Khopff geworffen". „Hanns Perckhman, Würth zu Appelstorf, ist umb das er bezechter Weiß Stephan Neumair von Ärttenkhürchen heraußgefordert, gestrafft worden per 2ß, 12dl." Leonhard Grost kam dadurch mit dem Gesetz in Konflikt, daß er einen Wilderer beherbergte.
Wenn einer ein Hitzkopf war, wie der alte Hans Gäcker auf dem Sedelhof, dann bekam er es recht häufig mit der Obrigkeit zu tun und maßte jedesmal zahlen: Mal haben er und sein Sohn mit „ungebürlichen Wortten ahneinander vberfahrn", dann haben sie im Wirtshaus miteinander gerauft und schließlich hat er auch noch mit seiner Dirn gerauft. Wirtshaus und Raufereien sind aus unseren alten bayerischen Dörfern nicht wegzudenken und waren immer eine willkommene Einnahmequelle für die Hofmarksherrschaft. Als der Pfarrer von Schweinersdorf bei einer Visitation 1838 gefragt wurde, welche Laster und Ärgernisse „vorzüglich herrschend" seien, nannte er zuvorderst „Saufen" und „Raufen", gefolgt von „Spielen, nächtliches Herumschwärmen, Huren", die „unter den Ledigen bey vielen im Schwange" seien.
Als Hans Gäcker 1603 das Anwesen seinem Sohn übergab, mußte er wieder zahlen, und zwar diesmal gleich 28 Gulden. Hier war es jedoch keine Strafe, sondern eine jener zahlreichen Lasten, die die Grundherrschaften ihren Bauern und Söldnern auferlegten. Man zahlte Gülten in Form von Getreide und sonstigen Früchten, Stiftgeld und die Fallgebühren, die bei Neuantritt eines Gutes durch den Erben oder einen anderen Nachfolger fällig waren. Dazu kamen der Zehent, der im allgemeinen an die Kirche zu entrichten war, allerlei Abgaben an die Hofmarksherrschaft und die Steuern, die vom Landgericht erhoben wurden. Eine große Belastung stellte auch das Scharwerken dar. Die Hofmarksuntertanen mußten für die Hofmarksherrschaft, alle übrigen für das Landgericht unentgeltliche Arbeit verrichten.
Nach dem Urteil Fürstbischof Eckhers von Freising war Adam von Flitzing, der im Frühjahr 1618 das väterliche Erbe übernahm, „der Beste seines manlichen Stammens, ein gar heuslich und kluger Mann, dahero zu grossem Reichtumb khomen". Tatsächlich verdankt er jedoch die große Vermehrung seines Vermögens einer harten Unterdrückung und rigorosen Ausbeutung seiner Untertanen. Gleich 1618 wollte er in Haag allerlei Gebäude errichten und verlangte dazu von seinen Untertanen harte Fronarbeit. Die Söldner mußten Bäume „aushacken", die dann von den Bauern mit der Scharwerk als lange Zimmerhölzer nach Haag zu bringen waren. Sie klagten, sie müßten „ein ganzen Tag scharberchen biß vf Petzeit, darnach bey der Nacht ain Meill vndhalbe Meil Weeges haimb, vnd zu morgens vor Tags wider an die Scharberch gehen. Bleibt ainer auß ehehaffter Noth, etwa seinem Weib vnd Khündern ain Mell zemallen, von der Schwarberch auß, so strafft erjeden absonnderlich."
Da haben sich die Söldner von Attenkirchen geweigert, das Holz auszuhacken, worauf sie der Flitzinger kurzerhand in Haag einsperren ließ. Nun war Eile geboten. Die Gemeinden Appersdorf und Attenkirchen klagten mit einem anwaltlichen Schreiben am 14. Januar 1619 beim Viztum in Landshut wegen „übermes siger unlandtsgebreichiger Scharwech" und anderer Neuerungen, mit denen sie der „edl und gestreng Herr von Flitzing zum Haag" „wider die Landtrechte" belastete. Es sei „weder in Landtrechten noch Policeyordnung nit findig, das ain Vnderthan zugleich scharwerchen vnd danebens auch das Scharwerchgelt bezallen soll `,argumentierten sie. „Wann vns aber Herr Flitzinger den Innhalt der Landtrecht nit halten thue, wie de facto geschechen, so khünden wür auf solchen Schlag die Lanndtrechten auch nit halten, dann ist ains billich, so ist das annder Recht. Gleich wie die Lanndtrechten die Underthanen obligiren, also seindt auch die Lanndtsessen darzue verpflichtet."
Der Vitzum verfügte daraufhin die sofortige Freilassung der inhaftierten Attenkirchener und gab dem Flitzinger eine Frist von 14 Tagen für eine Stellungnahme. Das Urteil wurde dann am 22. Juni 1619 mitgeteilt: Die Bauern und Söldner mußten weiterhin die Schwarwerk für die herrschaftlichen Neubauten in Haag verrichten, Doch das Scharwerksgeld brauchten sie nicht mehr zu bezahlen. Auch in den übrigen Klagepunkten haben sie belastende Neuerungen weitgehend abwehren können.
Die Appersdorfer, die hier durch den rücksichtslosen Egoismus einer hoch hinauswollenden Hofmarksherrschaft gezwungen wurden, deren Reichtümer mit harter Arbeit und drückenden Abgaben zu vermehren, hatten selbst nur ein sehr kärgliches Auskommen. 1721 nannte der Pfarrer von Schweinersdorf ganz Appersdorf ein „armes Dorff". Besonders schwer hatten es aber die Leute, die damals in der allgemeinen Armut schon als arm galten und auf die Erhaltung durch die Dorfgemeinde angewiesen waren. Das Armenverzeichnis der Pfarrei zählte 1717 acht Appersdorfer, und 1732 waren es gar 17 „personae vere pauperes et miserabiles" (wirklich arme und bedauernswerte Leute).
Es gab verschiedene Ursachen, die einzelne oder die ganze Dorfgemeinschaft in Not brachten, Mißernten, so wie jene von 1731, die die Anzahl der ganz Armen so heftig hat ansteigen lassen, Kriegseinflüsse wie damals im Dreißigjährigen Krieg, als Häuser leerstanden und verfielen, Unwetter wie der große Hagel von 1844, oder auch einfach das Wegsterben einer jungen Mutter und Frau im Kindbett, was damals noch recht häufig war.
Eine Feuersbrunst von einem verheerenden Ausmaß traf das Dorf in der Nacht vom 22. auf den 23. Juli 1833. Als die schon 74jährige Anna Ostermaier, die beim Bucklmann im Zins wohnte, um 10 Uhr abends ins Bett ging und auf ihr offenes Licht nicht aufpaßte, da passierte es. Das Haus fing an zu brennen, und weil ein heftiger Westwind ging, breitete sich das Feuer schnell auf die Kirche und die aus Holz gebauten und mit Stroh gedeckten Häuser und Scheunen vom Gaßlmair, Kirchmair, Mesner, Sailmair und Schmidmair aus. Die sechs Anwesen brannten vollständig ab. Bei der Kirche ergriff das Feuer zunächst die Turmkuppel und den Dachstuhl, dann stürzte die Weißdecke ein und alles Innere verbrannte.
Die Anna Ostermaier konnte das Haus nicht mehr verlassen. Sie ist im Rauch erstickt. Ihren bis aufs Skelett verbrannten Körper zog man anderntags aus den Trümmern und begrub ihn mittags um eins auf dem Appersdorfer Friedhof, inmitten der noch schwelenden und rauchenden Ruinen. Seinem Eintrag ins Totenbuch fügte Pfarrer Vogel hinzu: „Gott bewahre die Gemeinde Appersdorf für immer vor solchem Unglücke."
Alfred Lohr